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Forums › Stammtische und Treffen › Hannover › Gute Frage ?
Gute Frage ?
Stammtische und Treffen Hannover
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Hannes0763
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Dabei seit: May 14, 2008
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PostenVerfasst am: Mon Dec 02, 2013 9:58 am    Titel: Gute Frage ?

Der Fahrer einer deutschen Nobelmarke ist als Fahrer einer Fahrgemeinschaft unterwegs.
Das Fahrzeug ist mit 4 Personen (inkl.Fahrer) besetzt, und auf der A7 aus Richtung Kassel nach Hannover unterwegs.

Bei Hildesheim meldet am Freitag Nachmittag das Navi einen Stau ! Das Automatische suchen nach einer alternativen Route schlägt Fehl.

Der Fahrer tippt nervös auf dem Navi rum, um eine alternative Route zu suchen.

Die Mitfahrer warnen, er möge doch bitte mit den Augen auf der Strasse bleiben.

Der Fahrer fummel weiter an Navi rum !

BREMS..........schreien die drei Mitfahrer. Der Fahrer blickt auf,- und tritt voll auf die Bremse. Er verreißt das Lenkrad und schleudert über die Autobahn. Bevor er in die Leitplanke kracht, beschädigt er drei andere PKW (teilweise) schwer.

Gott sei dank, niemand ernsthaft verletzt !

Bei der Polizei gab einer der Mitfahrer zu Protokoll, daß der Fahrer vor dem Unfall das Navi bedient habe, und abgelenkt war. Die beiden anderen bestätigten auf Nachfragen der Polizei diese Aussage.

Der Schaden an dem Auto beträgt nach Gutachten fast 28.000 Euro ! Das die Versicherung den Schaden an den anderen 3 Auto´s und der Autobahn reguliert steht ausser Frage !

Aber was sagt die Vollkasko zu dem Schaden an dem eigenem Auto ?

Zahlt sie ? Oder zahlt sie nicht ?

Grüsse
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DGV
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PostenVerfasst am: Mon Dec 02, 2013 10:02 am    Titel: Re: Gute Frage ?

Normalerweise sollte die VK zahlen, allerdings können die Zeugenaussagen als grobe Fahrlassigkeit ausgelegt werden und somit der Versicherer den Schaden ablehnen.
bin mal gespannt wie es weiter geht.Ich hoffe du hälst uns auf dem Laufendem.
LG
mike
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schneekitz
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PostenVerfasst am: Mon Dec 02, 2013 10:06 am    Titel: Re: Gute Frage ?

VK wird in diesem Fall zahlen müssen - da sollte es keine Diskussion zu geben.
Viele Grüsse von Dirk
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Bange123
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Ride: 2013 Mustang GT
PostenVerfasst am: Mon Dec 02, 2013 11:41 am    Titel: Re: Gute Frage ?

schneekitz wrote:
VK wird in diesem Fall zahlen müssen - da sollte es keine Diskussion zu geben.
Viele Grüsse von Dirk

Denke ich auch...

_________________
Arbeitskollege nachdem er meinen Mustang gesehen hat: "So jung und schon Potenzprobleme?..."

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Hannes0763
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PostenVerfasst am: Mon Dec 02, 2013 11:58 am    Titel: Re: Gute Frage ?

Interessante These, meine Herren Wave

Auch dann wenn der Fahrer von seinen Mitfahrern auf die Gefahr aufmerksam gemacht wurde. Und er möchte seine Augen auf der Strasse behalten.

Und diese Warnung/Bitte ignorierte ?

Grüsse
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Bandit_V8
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Ride: 2006er Mustang GT V8
PostenVerfasst am: Mon Dec 02, 2013 12:46 pm    Titel: Re: Gute Frage ?

Also ich habe mal etwas geforscht.....und das kam bei rum. In diesem Fall wird VK wohl nicht zahlen müssen.

Im § 81 Abs. 2 VVG heißt es: „Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“ Der Versicherer verringert als möglicherweise seine Zahlung an Sie in dem Umfang, in dem er Ihnen grobe Fahrlässigkeit unterstellt.

Gruß Sascha
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schneekitz
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Ride: 2014er GT Premium, V8, TrackPack in deep impact blue
PostenVerfasst am: Mon Dec 02, 2013 1:27 pm    Titel: Re: Gute Frage ?

Ich habe noch einmal recherchiert:
es gibt ein Urteil vom Landgericht Potsdam, das urteilte, dass die Bedienung eines Navis währen der Fahrt grob fahrlässig ist. In dem Fall war der Versicherer leistungsfrei. Ob das hier auch zutrifft, ist ungewiss.
Andererseits gibt es durchaus Vers.verträge, die grobe Fahrlässigkeit mit abdecken - einfach mal nachlesen.
Gruss Dirk
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Hannes0763
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PostenVerfasst am: Mon Dec 02, 2013 2:15 pm    Titel: Re: Gute Frage ?

Wave

Da mich solche Themen brennend interessieren, habe ich auch mal nachgefragt.

Ob das noch als Fahrlässig zu betrachten gilt, wenn er von drei mitreisenden Personen aufgefordert wird die Einstellungen am Navi zu unterlassen ist fraglich.

Grüsse
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Herrforder
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Ride: 72er convertible
PostenVerfasst am: Mon Dec 02, 2013 9:39 pm    Titel: Re: Gute Frage ?

Ich würde als erstes die drei Mitfahrer erschiessen Okido

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Mfg Micha
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steelwheel
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Ride: Mustang 1968 Convertible, Harley Davidson Softail Springer 1991, KTM Fahrrad
PostenVerfasst am: Tue Dec 03, 2013 9:34 am    Titel: Re: Gute Frage ?

ich bin zwar kein experte im verkehrsrecht, aber ich halte das auch für grob fahrlässig und die versicherung wird sich veruchen zu wehren (wenn sie davon erfährt).
das ist meine gefühlte meinung

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Frank67
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Ride: 2012er GT/CS
PostenVerfasst am: Tue Dec 03, 2013 10:35 am    Titel: Re: Gute Frage ?

Da es per Gesetz nicht verboten ist würde ich eher zu fahlässig, nicht grob fahrlässig tendieren.
Telefonieren ist verboten, aber emails lesen auf dem Smartphone nicht.

_________________
Wenn ich die Menschen gefragt hätte, was sie wollen, hätten sie gesagt schnellere Pferde. (Henry Ford)
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steelwheel
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Ride: Mustang 1968 Convertible, Harley Davidson Softail Springer 1991, KTM Fahrrad
PostenVerfasst am: Tue Dec 03, 2013 11:03 am    Titel: Re: Gute Frage ?

Frank67 wrote:

Telefonieren ist verboten, aber emails lesen auf dem Smartphone nicht.
soweit ich weiß darf man das telefon nicht in die hand nehmen. also müßte man die mail in der freisprechhalterung lesen. wenn man aus dieser erkenntnis zum navi schließt, würde das ja bedeuten, das man es bedienen darf. man hat es ja nicht in der hand.

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Hannes0763
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PostenVerfasst am: Tue Dec 03, 2013 11:33 am    Titel: Re: Gute Frage ?

Berlin. Wer als Autofahrer während der Fahrt sein Navigationsgerät bedient, handelt grob fahrlässig. Im Falle eines Unfalls bedeutet dies, dass der Unfallverursacher die Kosten selbst tragen muss. So urteilte das Landgericht Potsdam.
Bedient ein Autofahrer während der Fahrt sein Navigationsgerät und verursacht dadurch einen Unfall, haftet die Versicherung nicht für den Schaden. Der Unfallverursacher muss die Kosten des Unfalls selbst tragen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Potsdam macht der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin aufmerksam.
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schneekitz
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PostenVerfasst am: Tue Dec 03, 2013 11:38 am    Titel: Re: Gute Frage ?

schneekitz wrote:
Ich habe noch einmal recherchiert:
es gibt ein Urteil vom Landgericht Potsdam, das urteilte, dass die Bedienung eines Navis währen der Fahrt grob fahrlässig ist. In dem Fall war der Versicherer leistungsfrei. Ob das hier auch zutrifft, ist ungewiss.
Andererseits gibt es durchaus Vers.verträge, die grobe Fahrlässigkeit mit abdecken - einfach mal nachlesen.
Gruss Dirk

@Hannes: also nur in dem angeführten Fall in Potsdam so - das ist nicht unbedingt übertragbar...
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steelwheel
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Ride: Mustang 1968 Convertible, Harley Davidson Softail Springer 1991, KTM Fahrrad
PostenVerfasst am: Tue Dec 03, 2013 3:55 pm    Titel: Re: Gute Frage ?

ich habe mal beim adac nachgefragt. dort ist man der überzeugung, das die bedienung des navis während der fahrt grob fahrlässig ist. alle handlungen die den fahrer eines kfz so ablenken, das es zum unfall kommt können als grob fahrlässig angesehen werden. das ist unabhängig davon ob diese handlung erlaubt oder verboten ist. wenn man beim fahren ein brötchen ißt und die tomate fällt herunter, ist das nur ein fleck auf dem hemd oder dem sitz. wenn man aber beim suchen der tomate einen unfall verursacht, ist das grob fahrlässig. deshalb wird das essen wohl nicht verboten werden, meinte der freundliche adac-mitarbeiter.
die frage ist natürlich ob die versicherung immer kenntnis von den genauen unfallursachen bekommt. in diesem fall scheint es so zu kommen.

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