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Hannes0763 Walking Library
Dabei seit: May 14, 2008 Beiträge: 2120 Wohnort: 30171 Hannover.(Deutschland)
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Verfasst am: Mon Dec 02, 2013 9:58 am Titel: Gute Frage ? |
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Der Fahrer einer deutschen Nobelmarke ist als Fahrer einer Fahrgemeinschaft unterwegs.
Das Fahrzeug ist mit 4 Personen (inkl.Fahrer) besetzt, und auf der A7 aus Richtung Kassel nach Hannover unterwegs.
Bei Hildesheim meldet am Freitag Nachmittag das Navi einen Stau ! Das Automatische suchen nach einer alternativen Route schlägt Fehl.
Der Fahrer tippt nervös auf dem Navi rum, um eine alternative Route zu suchen.
Die Mitfahrer warnen, er möge doch bitte mit den Augen auf der Strasse bleiben.
Der Fahrer fummel weiter an Navi rum !
BREMS..........schreien die drei Mitfahrer. Der Fahrer blickt auf,- und tritt voll auf die Bremse. Er verreißt das Lenkrad und schleudert über die Autobahn. Bevor er in die Leitplanke kracht, beschädigt er drei andere PKW (teilweise) schwer.
Gott sei dank, niemand ernsthaft verletzt !
Bei der Polizei gab einer der Mitfahrer zu Protokoll, daß der Fahrer vor dem Unfall das Navi bedient habe, und abgelenkt war. Die beiden anderen bestätigten auf Nachfragen der Polizei diese Aussage.
Der Schaden an dem Auto beträgt nach Gutachten fast 28.000 Euro ! Das die Versicherung den Schaden an den anderen 3 Auto´s und der Autobahn reguliert steht ausser Frage !
Aber was sagt die Vollkasko zu dem Schaden an dem eigenem Auto ?
Zahlt sie ? Oder zahlt sie nicht ?
Grüsse
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DGV Support Händler
Dabei seit: Jun 01, 2002 Beiträge: 2452
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Verfasst am: Mon Dec 02, 2013 10:02 am Titel: Re: Gute Frage ? |
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Normalerweise sollte die VK zahlen, allerdings können die Zeugenaussagen als grobe Fahrlassigkeit ausgelegt werden und somit der Versicherer den Schaden ablehnen.
bin mal gespannt wie es weiter geht.Ich hoffe du hälst uns auf dem Laufendem.
LG
mike
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schneekitz Oiler
Dabei seit: Jun 14, 2012 Beiträge: 222 Wohnort: 31275 Lehrte Ride: 2014er GT Premium, V8, TrackPack in deep impact blue
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Verfasst am: Mon Dec 02, 2013 10:06 am Titel: Re: Gute Frage ? |
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VK wird in diesem Fall zahlen müssen - da sollte es keine Diskussion zu geben.
Viele Grüsse von Dirk
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Bange123 Walking Library
Dabei seit: Feb 16, 2011 Beiträge: 1625 Wohnort: 58642 Iserlohn Ride: 2013 Mustang GT
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Verfasst am: Mon Dec 02, 2013 11:41 am Titel: Re: Gute Frage ? |
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schneekitz wrote: |
VK wird in diesem Fall zahlen müssen - da sollte es keine Diskussion zu geben.
Viele Grüsse von Dirk |
Denke ich auch...
_________________ Arbeitskollege nachdem er meinen Mustang gesehen hat: "So jung und schon Potenzprobleme?..."
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Hannes0763 Walking Library
Dabei seit: May 14, 2008 Beiträge: 2120 Wohnort: 30171 Hannover.(Deutschland)
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Verfasst am: Mon Dec 02, 2013 11:58 am Titel: Re: Gute Frage ? |
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Interessante These, meine Herren
Auch dann wenn der Fahrer von seinen Mitfahrern auf die Gefahr aufmerksam gemacht wurde. Und er möchte seine Augen auf der Strasse behalten.
Und diese Warnung/Bitte ignorierte ?
Grüsse
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Bandit_V8 Oiler
Dabei seit: Apr 07, 2011 Beiträge: 371 Wohnort: 31167 Bockenem Ride: 2006er Mustang GT V8
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Verfasst am: Mon Dec 02, 2013 12:46 pm Titel: Re: Gute Frage ? |
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Also ich habe mal etwas geforscht.....und das kam bei rum. In diesem Fall wird VK wohl nicht zahlen müssen.
Im § 81 Abs. 2 VVG heißt es: „Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“ Der Versicherer verringert als möglicherweise seine Zahlung an Sie in dem Umfang, in dem er Ihnen grobe Fahrlässigkeit unterstellt.
Gruß Sascha
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schneekitz Oiler
Dabei seit: Jun 14, 2012 Beiträge: 222 Wohnort: 31275 Lehrte Ride: 2014er GT Premium, V8, TrackPack in deep impact blue
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Verfasst am: Mon Dec 02, 2013 1:27 pm Titel: Re: Gute Frage ? |
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Ich habe noch einmal recherchiert:
es gibt ein Urteil vom Landgericht Potsdam, das urteilte, dass die Bedienung eines Navis währen der Fahrt grob fahrlässig ist. In dem Fall war der Versicherer leistungsfrei. Ob das hier auch zutrifft, ist ungewiss.
Andererseits gibt es durchaus Vers.verträge, die grobe Fahrlässigkeit mit abdecken - einfach mal nachlesen.
Gruss Dirk
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Hannes0763 Walking Library
Dabei seit: May 14, 2008 Beiträge: 2120 Wohnort: 30171 Hannover.(Deutschland)
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Verfasst am: Mon Dec 02, 2013 2:15 pm Titel: Re: Gute Frage ? |
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Da mich solche Themen brennend interessieren, habe ich auch mal nachgefragt.
Ob das noch als Fahrlässig zu betrachten gilt, wenn er von drei mitreisenden Personen aufgefordert wird die Einstellungen am Navi zu unterlassen ist fraglich.
Grüsse
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Herrforder Walking Library
Dabei seit: Apr 22, 2007 Beiträge: 1733 Wohnort: 31558 Hagenburg Ride: 72er convertible
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Verfasst am: Mon Dec 02, 2013 9:39 pm Titel: Re: Gute Frage ? |
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Ich würde als erstes die drei Mitfahrer erschiessen
_________________ Schallallallaaaaaah!!!
...Würstchen wird bei uns mit " F " geschrieben...
...........Anal-Kärcher, erklärt von Mark
Bücken am Fluss----kleiner Insider
Dann war da noch die Kontramehtyse.....und leg sie einfach auf die Seite......
und Mr. Wolf Problemlöser für Gas Wasser Scheisse
T-Top in OB: Morgen kommt einer der will morgen auch kommen
Carwash nur noch mit "Aktivschaum"
Mfg Micha |
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steelwheel Walking Library
Dabei seit: Dec 03, 2010 Beiträge: 2038 Wohnort: 30177 Hannover Ride: Mustang 1968 Convertible, Harley Davidson Softail Springer 1991, KTM Fahrrad
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Frank67 Postaholik
Dabei seit: Jan 17, 2012 Beiträge: 924 Wohnort: 59425 Unna / Deutschland Ride: 2012er GT/CS
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Verfasst am: Tue Dec 03, 2013 10:35 am Titel: Re: Gute Frage ? |
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Da es per Gesetz nicht verboten ist würde ich eher zu fahlässig, nicht grob fahrlässig tendieren.
Telefonieren ist verboten, aber emails lesen auf dem Smartphone nicht.
_________________ Wenn ich die Menschen gefragt hätte, was sie wollen, hätten sie gesagt schnellere Pferde. (Henry Ford) |
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steelwheel Walking Library
Dabei seit: Dec 03, 2010 Beiträge: 2038 Wohnort: 30177 Hannover Ride: Mustang 1968 Convertible, Harley Davidson Softail Springer 1991, KTM Fahrrad
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Hannes0763 Walking Library
Dabei seit: May 14, 2008 Beiträge: 2120 Wohnort: 30171 Hannover.(Deutschland)
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Verfasst am: Tue Dec 03, 2013 11:33 am Titel: Re: Gute Frage ? |
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Berlin. Wer als Autofahrer während der Fahrt sein Navigationsgerät bedient, handelt grob fahrlässig. Im Falle eines Unfalls bedeutet dies, dass der Unfallverursacher die Kosten selbst tragen muss. So urteilte das Landgericht Potsdam.
Bedient ein Autofahrer während der Fahrt sein Navigationsgerät und verursacht dadurch einen Unfall, haftet die Versicherung nicht für den Schaden. Der Unfallverursacher muss die Kosten des Unfalls selbst tragen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Potsdam macht der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin aufmerksam.
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schneekitz Oiler
Dabei seit: Jun 14, 2012 Beiträge: 222 Wohnort: 31275 Lehrte Ride: 2014er GT Premium, V8, TrackPack in deep impact blue
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Verfasst am: Tue Dec 03, 2013 11:38 am Titel: Re: Gute Frage ? |
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schneekitz wrote: |
Ich habe noch einmal recherchiert:
es gibt ein Urteil vom Landgericht Potsdam, das urteilte, dass die Bedienung eines Navis währen der Fahrt grob fahrlässig ist. In dem Fall war der Versicherer leistungsfrei. Ob das hier auch zutrifft, ist ungewiss.
Andererseits gibt es durchaus Vers.verträge, die grobe Fahrlässigkeit mit abdecken - einfach mal nachlesen.
Gruss Dirk |
@Hannes: also nur in dem angeführten Fall in Potsdam so - das ist nicht unbedingt übertragbar...
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steelwheel Walking Library
Dabei seit: Dec 03, 2010 Beiträge: 2038 Wohnort: 30177 Hannover Ride: Mustang 1968 Convertible, Harley Davidson Softail Springer 1991, KTM Fahrrad
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