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Zulassung eines gebrauchten mit deutschen Papieren
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danny-76
Oiler
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Dabei seit: Sep 04, 2017
Beiträge: 185
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Ride: 2013 Mustang GT/CS Convertibe, Passat CC, Golf 6 GTI Cabrio
PostenVerfasst am: Mon Oct 09, 2017 12:00 pm    Titel: Zulassung eines gebrauchten mit deutschen Papieren

Hallo zusammen,

ich bin im Begriff mir einen 2013er GTCS Convertible zu kaufen.
Das Fahrzeug kam direkt nach der Fertigung nach Deutschland und wurde umgerüstet. Es war nie in den USA zugelassen. Ich wäre der 3. Besitzer in Deutschland.
Das Fahrzeug hat deutsche Papiere, jedoch weiß der Verkaufer nichts von einem TÜV Gutachten nach §21 StVZO.
Da das mein erstes ausländisches Fahrzeug ist dachte ich, dass ich dieses Gutachten brauche. Oder kann ich das Fahrzeug, mit deutschen Papieren, auch ohne das Gutachten zulassen. Confused

Der Tüv wurde in 08/17 neu gemacht und war ohne Mängel. Die Prüfbescheinigung hab ich gesehen. Agree

Verwirrt hat mich aber auch dass die seitlichen Begrenzungsleuchten bei angeschaltetem Licht auch leuchten. Ich dachte, dass das nicht zulässig ist.
Was ist hier nun richtig? Scratchin

Blinke an der Seite hat er auch keine. Sind diese nicht notwendig in Deutschland bei dem Modell? Scratchin

Ich weiß - Fragen über Fragen...
Bin euch wirklich über eure Hilfe dankbar!!! Wave
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Nafets
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Dabei seit: Sep 07, 2014
Beiträge: 258
Wohnort: Chiemgau

Ride: Mustang GT (07er), Aprilia RSV Mille ME
PostenVerfasst am: Mon Oct 09, 2017 12:30 pm    Titel: Re: Zulassung eines gebrauchten mit deutschen Papieren

Wenn das Auto deutsche Papiere hat, dann hat es bereits die Vollabnahme hinter sich. Dazu muss es aber Papiere geben, u.a. mit den Ausnahmegenehmigungen usw.

Edit sagt: Ich habe alle Unterlagen im Original damals beim Kauf mitbekommen. Also u.a. Vollabnahme nach §21, alle Ausnahmegenehmigungen (in Etwawirkungen, etc.), AU Bericht, Fahrzeugschein und Brief... das sollte auch bei dir vorliegen. Damit hatte ich keine Probleme beim Zulassen. War der 2. Besitzer in D

Wenn du der dritte Besitzer bist, dann sollte das ja schonmal zugelassen worden sein hier in D... da verstehe ich das Problem nicht ganz ;-) Einfach mit dem TÜV Bescheid und Kaufvertrag und dem sonstigen Wisch zur Zulassungsstelle und gut sollte es sein - wie bei jedem anderen Auto auch.

Und wenn die Begrenzungsleuchten eingetragen sind, dann dürfen sie auch Leuchten. Ist bei mir z.B. so.

Grüße
Stefan
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danny-76
Oiler
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Dabei seit: Sep 04, 2017
Beiträge: 185
Wohnort: 72458 Albstadt

Ride: 2013 Mustang GT/CS Convertibe, Passat CC, Golf 6 GTI Cabrio
PostenVerfasst am: Mon Oct 09, 2017 1:52 pm    Titel: Re: Zulassung eines gebrauchten mit deutschen Papieren

Danke dir!
Ich wollte sagen, dass das Gutachten nach §21 nicht auffindbar ist.
Der Vorbesitzer hatte das nie zu Gesicht bekommen und den Wagen trotzdem bei sich zugelassen.
Ich wollte nur auf Nummer sicher gehen ob ich das eigentlich für die Zulassung brauche oder nicht.
Falls nein ist ja alles gut, aber falls doch gibt es eine Schnitzeljagt bei den früheren Haltern Scared
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Carter69
Postaholik
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Dabei seit: Jun 13, 2013
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Wohnort: 63739 Aschaffenburg; Deutschland

Ride: 1969er Mach1 Black Jade Q-Code
PostenVerfasst am: Mon Oct 09, 2017 2:05 pm    Titel: Re: Zulassung eines gebrauchten mit deutschen Papieren

Das benötigt man nur bei der Briefaustellung.
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Montega
Postaholik
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Dabei seit: Oct 04, 2017
Beiträge: 708
Wohnort: 68199 Mannheim

Ride: 2008 Conv. V6; Focus ST; Focus CC
PostenVerfasst am: Mon Oct 09, 2017 7:36 pm    Titel: Re: Zulassung eines gebrauchten mit deutschen Papieren

Hi,

ich habe heute meinen Mustang zugelassen (Wiederzulassung nach Kauf als Gebrauchter, zuvor deutsche Zulassung in Berlin). Benötigt habe ich:

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bescheinigung der letzten HU
- EVB-Nummer der Versicherung (ehemals Deckungskarte)
- SEPA-Bescheinigung für die Steuer
- Ausweis

fertig. Nach einer Abnahme oder einem Gutachten nach §21 hat niemand gefragt.

Gruß René
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DeeCee
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Dabei seit: Oct 22, 2005
Beiträge: 5772
Wohnort: *****

Ride: 06 GT m90 Conv.
PostenVerfasst am: Mon Oct 09, 2017 7:42 pm    Titel: Re: Zulassung eines gebrauchten mit deutschen Papieren

Montega wrote:
Nach einer Abnahme oder einem Gutachten nach §21 hat niemand gefragt.

Warum auch? Du hast ja die Zulassungsbescheinigung Teil II, dort wurde ja alles für die Erstzulassung Notwendige eingetragen.

Und: Herzlichen Glückwunsch!

Gruß,
Dierk
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Montega
Postaholik
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Dabei seit: Oct 04, 2017
Beiträge: 708
Wohnort: 68199 Mannheim

Ride: 2008 Conv. V6; Focus ST; Focus CC
PostenVerfasst am: Tue Oct 10, 2017 2:45 am    Titel: Re: Zulassung eines gebrauchten mit deutschen Papieren

Hi,

@Dierk: Danke, morgen wird er abgeholt :-))))

@danny-76: Viel Glück, ich drücke mal die Daumen.
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danny-76
Oiler
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Dabei seit: Sep 04, 2017
Beiträge: 185
Wohnort: 72458 Albstadt

Ride: 2013 Mustang GT/CS Convertibe, Passat CC, Golf 6 GTI Cabrio
PostenVerfasst am: Tue Oct 10, 2017 8:38 pm    Titel: Re: Zulassung eines gebrauchten mit deutschen Papieren

Danke euch Shake
Am Sonntag ist es soweit und ich hol mein Pony ab.
Am Montag wird er dann zugelassen Okido
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