Culpa in contrahendo
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#1: Culpa in contrahendo Autor: SonoWohnort: 48167 Münster PostenVerfasst am: Sun Dec 17, 2017 2:25 pm
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Culpa wat? Genau, habe ich auch gedacht, spricht man in letzter Zeit so selten, die Sprache.

Culpa in contrahendo heißt "Verschulden bei Vertragsverhandlung". In der aktuellen Motorrad News bin ich auf den Rechtsberatungs-Artikel
mit diesem Thema aufmerksam geworden und fand das für diese Rubrik passend.

Kernaussage ist:
Angaben, welche in einer vor der Besichtigung geführten Verhandlung gemacht werden, sind rechtlich bindend.
Vom besichtigenden Käufer kann bei Falschaussage Schadenersatz verlangt werden für z.B. Fahrtkosten, Mietkosten für Transporthänger etc.,
falls der Kauf deswegen nicht zustande gekommen ist.

In der Praxis wird das wohl nur nachzuweisen sein, wenn man genau diese Korrespondenz auch schriftlich hat, also wohl eher selten.
Und ob man sich den Stress machen will, das dann auch wirklich durchzufechten, naja.

Hilfreich kann diese Info denke ich aber schon sein, denn wenn man den Verkäufer vor der Besichtigung auf diese Regelung (in den §§ 311 Abs. 2, 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB) hinweist, wird vielleicht manche Aussage zu vorhandenen Schäden usw. plötzlich genauer und man kann sich den Weg und Ärger sparen.

Was man hier im Forum so liest, ist so etwas ja manchem schon passiert.
Wichtig: Infos aus dem Anzeigentext sind hiermit nicht gemeint, hier kann so einiges "vergessen" werden, da die Anzeige aus juristischer Sicht nur eine "Aufforderung zum Angebot" darstellt.

#2: Re: Culpa in contrahendo Autor: MichaelB78Wohnort: Vogtland PostenVerfasst am: Mon Dec 18, 2017 10:39 pm
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Danke für die Info!



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